EU AI Act nach dem 2. August: Was jetzt gilt, was verschoben wurde und was Geschäftsführer im Mittelstand konkret tun sollten
Risikoklassen, Kennzeichnungspflicht nach Art. 50, KI-Kompetenz und die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten durch den Digital Omnibus: der Stand der KI-Verordnung im Herbst 2026, eingeordnet für Entscheider im Mittelstand.

Der 2. August 2026 war als großer Stichtag der KI-Verordnung angekündigt. Dann kam der Digital Omnibus und hat die Hochrisiko-Pflichten um mehr als ein Jahr verschoben. Viele Unternehmen haben daraus „wir haben noch Zeit“ gemacht. Das stimmt nur zur Hälfte: Die Transparenzpflichten gelten seit August, und die Frage, ob Ihre KI-Anwendungen in eine Hochrisiko-Klasse fallen, müssen Sie lange vor Dezember 2027 beantworten.
In den vergangenen vier Wochen haben wir uns genau angesehen, wonach Entscheider in Deutschland rund um KI-Regulierung suchen. Das Muster ist eindeutig. Es geht kaum um Grundsatzfragen, sondern um sehr konkrete: Welche Risikoklassen gibt es? Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen? Was ist seit dem 2. August Pflicht? Brauchen meine Mitarbeitenden einen KI-Führerschein? Wie stelle ich sicher, dass unsere KI-Systeme der Verordnung entsprechen?
Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen in der Reihenfolge, in der sie für ein mittelständisches Unternehmen relevant werden.
Der Stand im Herbst 2026 auf einen Blick
| Seit / ab | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) |
| 27. Juli 2026 | Digital Omnibus zur KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2026/1744) in Kraft |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50: Chatbots, Deepfakes, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, Emotionserkennung |
| 2. Dezember 2026 | Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei Systemen, die schon vor August am Markt waren; neues Verbot für nicht einvernehmliche intime Bildinhalte |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-KI nach Anhang III (u. a. Personalwesen, Kreditwürdigkeit, Bildung, kritische Infrastruktur) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I, z. B. Maschinen) |
Die Kernbotschaft: Verschoben wurde das Hochrisiko-Regime, nicht die Verordnung. Die Transparenzpflichten sind unverändert seit dem 2. August anwendbar.
Die vier Risikoklassen und warum die Einstufung am Anwendungsfall hängt, nicht an der Technologie
Die KI-Verordnung arbeitet risikobasiert. Entscheidend ist nicht, welches Modell Sie einsetzen, sondern wofür. Dasselbe Sprachmodell kann in einem Unternehmen eine unkritische Textassistenz sein und in einem anderen ein Hochrisiko-System.
1. Verbotene Praktiken (Art. 5). Dazu zählen unter anderem manipulative Techniken, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (mit engen Ausnahmen) sowie bestimmte biometrische Verfahren. Für den typischen Mittelständler selten relevant, aber ein Punkt, den Sie bei eingekauften HR- und Analyse-Tools ausdrücklich prüfen sollten.
2. Hochrisiko-KI (Art. 6 mit Anhang I und III). Hier liegt die eigentliche Arbeit. Relevant für den Mittelstand sind vor allem:
- Personal und Beschäftigung: KI, die Bewerbungen filtert oder bewertet, über Beförderungen, Aufgabenverteilung oder Kündigungen mitentscheidet oder Leistung und Verhalten überwacht.
- Zugang zu wesentlichen Leistungen: Bonitätsbewertung natürlicher Personen, Risiko- und Preisbewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen.
- Bildung und Weiterbildung: Zulassung, Bewertung von Lernergebnissen, Prüfungsaufsicht.
- Kritische Infrastruktur: KI als Sicherheitsbauteil in Energie, Wasser, Verkehr oder digitaler Infrastruktur.
- Produkte nach Anhang I: KI als Sicherheitsbauteil etwa in Maschinen oder Medizinprodukten.
Wichtig ist die Ausnahme in Art. 6 Abs. 3: Ein System aus einem Anhang-III-Bereich ist nicht hochriskant, wenn es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt, eine bereits abgeschlossene menschliche Tätigkeit verbessert oder eine Entscheidung lediglich vorbereitet, ohne sie zu ersetzen. Die Ausnahme greift nie, wenn das System Profiling natürlicher Personen vornimmt. Wer sich darauf beruft, muss diese Einschätzung dokumentieren. Die Kommission hat im Mai 2026 einen Entwurf von Leitlinien zur Einstufung vorgelegt.
3. Begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten (Art. 50). Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes. Dazu gleich mehr, denn das ist der Teil, der heute gilt.
4. Minimales Risiko. Der Großteil alltäglicher Anwendungen, etwa Spamfilter, Übersetzung oder interne Textassistenz. Keine spezifischen Pflichten aus der Verordnung, wohl aber aus Datenschutz, Arbeitsrecht und Informationssicherheit.
Praxishinweis zu KI-Agenten: Agenten, die eigenständig Aktionen ausführen, sind keine eigene Risikoklasse. Ein Agent, der Rechnungen vorkontiert, bleibt in der Regel im minimalen Risiko. Ein Agent, der Bewerbungen vorsortiert und Absagen versendet, bewegt sich im Hochrisiko-Bereich. Entscheidend ist, welche Entscheidungen der Agent beeinflusst und ob ein Mensch vor der Ausführung freigibt.
Kennzeichnungspflicht nach Art. 50: Was seit dem 2. August gilt
Die Suchanfragen zu „KI Kennzeichnung Pflicht“, „Art. 50 KI-VO“ und „EU Label AI generated“ zeigen, dass hier die größte Unsicherheit besteht. Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern (wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt) und Betreibern (wer es in eigener Verantwortung beruflich einsetzt). Die meisten Mittelständler sind überwiegend Betreiber, werden aber schnell selbst zum Anbieter, etwa mit einem eigenen Chatbot auf der Website.
Pflichten der Anbieter
- Chatbots und Assistenten (Abs. 1): Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung (Abs. 2): Synthetisch erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen technisch als KI-generiert erkennbar sein. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Pflichten der Betreiber
- Deepfakes (Abs. 4 UAbs. 1): Wer Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind. Für erkennbar künstlerische oder satirische Werke gelten Erleichterungen.
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (Abs. 4 UAbs. 2): Veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit informieren sollen, müssen als KI-generiert erkennbar sein, es sei denn, sie wurden redaktionell geprüft und eine Person oder Organisation trägt die redaktionelle Verantwortung.
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Abs. 3): Betroffene sind zu informieren.
Die Hinweise müssen klar erkennbar sein, spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen und barrierefrei sein. Die Kommission hat im Juli 2026 Leitlinien zu Art. 50 veröffentlicht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für kleinere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag als Obergrenze.
Was das im Alltag bedeutet:
- Der Website-Chatbot braucht einen sichtbaren Hinweis beim Start des Gesprächs.
- KI-generierte Produktbilder mit fotorealistischen Personen gehören gekennzeichnet.
- Ein KI-entworfener Fachartikel, den eine verantwortliche Person inhaltlich prüft und freigibt, fällt in der Regel unter die Redaktionsausnahme. Das setzt voraus, dass diese Prüfung tatsächlich stattfindet und nachvollziehbar ist.
- Interne Nutzung ohne Veröffentlichung löst die Betreiberpflichten nach Abs. 4 nicht aus.
KI-Kompetenz nach Art. 4: Brauchen wir einen KI-Führerschein?
Einen gesetzlichen KI-Führerschein gibt es nicht. Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber seit Februar 2025, für KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Der Digital Omnibus hat diese Pflicht abgeschwächt: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen, aber kein bestimmtes Niveau garantieren.
Das ist eine Entlastung, keine Entwarnung. Bei einem Vorfall wird die erste Frage sein, wie Mitarbeitende auf den Umgang mit KI vorbereitet wurden. Eine kurze, rollenbezogene Schulung, eine verständliche KI-Richtlinie und ein Nachweis, wer was wann erhalten hat, sind mit überschaubarem Aufwand machbar.
Warum Dezember 2027 näher ist, als es klingt
Die Verschiebung der Anhang-III-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 verschafft Zeit, aber weniger, als der Kalender suggeriert. Wer ein Hochrisiko-System betreibt, braucht bis dahin unter anderem:
- eine Einstufung jedes relevanten KI-Einsatzes mit dokumentierter Begründung,
- menschliche Aufsicht, die im Prozess tatsächlich greift (Art. 14 und 26), nicht nur auf dem Papier,
- Protokollierung und Aufbewahrung der Logs,
- Information der Beschäftigten und ihrer Vertretung vor dem Einsatz am Arbeitsplatz,
- bei bestimmten Einsätzen, etwa Bonitäts- oder Versicherungsbewertung, eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27),
- Verträge mit Anbietern, die die nötigen Informationen und Nachweise liefern.
Viele dieser Punkte hängen an Lieferanten, Betriebsrat und Budgetzyklen. Wer im Herbst 2027 beginnt, verhandelt unter Zeitdruck. Hinzu kommt die Aufsicht: In Deutschland soll die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle werden. Das Durchführungsgesetz (KI-MIG) hat der Bundestag im Juni 2026 beschlossen.
Fünf Schritte, die sich jetzt lohnen
1. KI-Inventar erstellen. Welche KI-Systeme sind im Einsatz, eingekauft, selbst gebaut oder als Funktion in bestehender Software? Die größte Lücke ist fast immer Schatten-KI: Tools, die Fachbereiche ohne Freigabe nutzen.
2. Jeden Einsatz einstufen. Verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder minimal. Wo Sie sich auf die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 stützen, die Begründung schriftlich festhalten.
3. Transparenzpflichten sofort schließen. Chatbot-Hinweise, Kennzeichnung synthetischer Medien, ein klarer Freigabeprozess für KI-gestützte Veröffentlichungen. Das sind überschaubare Änderungen mit sofortiger Wirkung.
4. Eine KI-Richtlinie, die gelebt wird. Nicht noch ein Policy-PDF, sondern wenige klare Regeln: welche Tools erlaubt sind, welche Daten nicht hineingehören, wer Ergebnisse freigibt, wie Vorfälle gemeldet werden. Dazu Schulungen, die zu Rolle und Werkzeug passen.
5. Kontrolle vor Ausführung einbauen. Gerade bei KI-Agenten reicht es nicht, im Nachhinein zu protokollieren. Eigene Identitäten und Rechte für Agenten, Freigabeschwellen für folgenreiche Aktionen und ein Mensch, der bei kritischen Entscheidungen bestätigt: Das erfüllt nicht nur künftige Aufsichtspflichten, sondern verhindert Fehler, bevor sie Kosten verursachen.
Häufige Fragen
Welche Risikoklassen definiert der EU AI Act? Vier: verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, KI mit Transparenzpflichten und KI mit minimalem Risiko. Die Einstufung richtet sich nach dem Einsatzzweck, nicht nach der Technologie.
Gilt die Hochrisiko-Regulierung schon? Nein. Durch den Digital Omnibus gelten die Pflichten für Anhang-III-Systeme ab dem 2. Dezember 2027, für Anhang-I-Produkte ab dem 2. August 2028.
Muss ich KI-generierte Inhalte kennzeichnen? Deepfakes und veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ja, soweit keine redaktionelle Prüfung mit klarer Verantwortung vorliegt. Die technische Markierung ist Sache der Anbieter der KI-Systeme.
Muss ein Chatbot auf der Website als KI erkennbar sein? Ja, seit dem 2. August 2026, sofern es für Nutzer nicht ohnehin offensichtlich ist.
Brauchen Mitarbeitende einen KI-Führerschein? Nein. Unternehmen müssen die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, ein dokumentiertes Schulungskonzept aber sinnvoll.
Wer überwacht die KI-Verordnung in Deutschland? Vorgesehen ist die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle; sektorale Aufsichten wie die BaFin bleiben für ihre Bereiche zuständig.
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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 28. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 5, 6, 14, 26, 27, 50, 99 und Anhang III
- Europäische Kommission: AI Omnibus enters into force
- NicFab: Digital Omnibus on AI: Regulation (EU) 2026/1744 Is Published in the Official Journal
- Gibson Dunn: EU AI Act Omnibus Agreement: Postponed High-Risk Deadlines and Other Key Changes
- Mayer Brown: EU AI Act News: Digital Omnibus on AI, New Guidance on Risk Classification, GPAI, and Transparency Obligations
- Jones Walker: Yes, August 2 Still Matters
- zerodox: KI-Verordnung: Was seit 2.8.2026 gilt (Art. 50)
- Cortina Consult: KI-Aufsicht Bundesnetzagentur: Das KI-MIG im Überblick
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